Logo MultiSprachen

Informationen für ausländische Teilnehmende

Nach den Kursen

Sie haben Ihre Deutschkurse beendet und wissen nicht, wie es jetzt weitergeht? Wir lassen Sie nicht allein. Gerne unterstützen wir Sie auch nach Ihren Kursen bei uns. Egal, ob Sie Unterlagen übersetzen lassen müssen oder Hilfe bei Ihrem weiteren Vorgehen brauchen. Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Für unsere Teilnehmenden ist das erste Beratungsgespräch kostenfrei. 

Visum

Die meisten Angehörigen eines Nicht-EU-Landes benötigen ein Visum, um sich längerfristig in Deutschland aufhalten zu dürfen. Ausführliche Informationen rund um das Thema Visum erhalten Sie hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser MultiSprachen-Büroteam wenden: info@multisprachen.com


Kurzinformationen

Es gibt verschiedene Arten von Visa. Abhängig von der Länge und des Grundes Ihres Aufenthaltes benötigen Sie ein bestimmtes Visum. Auch die benötigten Dokumente ändern sich je nach Art des Visums. Informieren Sie sich frühzeitig, was Sie für ein Visum benötigen, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.


Bescheinigungen von MultiSprachen

Wenn Sie für Ihr Visum einen Nachweis Ihrer gebuchten Sprachkurse benötigen, müssen Sie verbindlich bei uns angemeldet sein und mindestens 50 Prozent des Gesamtbetrages angezahlt haben. Unsere Anmeldebescheinigungen enthalten Informationen zu Ihren gebuchten Sprachniveaus, der Dauer Ihrer Sprachkurse sowie weitere allgemeine Informationen zu unseren Kursen. 


Sperrkonto

Wenn Sie Ihr Visum beantragen, benötigen Sie in der Regel ein Sperrkonto. Ausführliche Informationen zum Thema Sperrkonto finden Sie hier. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser MultiSprachen-Büroteam wenden: info@multisprachen.com


Kurzinformationen

Das Sperrkonto müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland eröffnen und es muss ausreichend Guthaben für die geplante Dauer Ihres Aufenthaltes enthalten. Seit Januar 2023 liegt der jährliche Regelbedarf bei 11.208 Euro. Weiterhin darf das Sperrkonto lediglich eine monatliche Abhebung von 934 Euro zulassen und es bedarf eines Sperrbegünstigten, in der Regel die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde. 

Share by: